Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1 Geltungsbereich 

(1)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Verträge über Eventfloristik und begleitende Leistungen, die zwischen
Blumen & so – Wanda Breitenhuber Hauserweg 2, 82061 Neuried
Telefon: 089/ 750 760 88
E-Mail: shop@blumenso.de
und Ihnen als unseren Kunden geschlossenen werden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.

(2)  Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus dem von Ihnen unterzeichneten Angebot sowie diesen AGB.

(3)  Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Leistungsgegenstand 

(1)  Wir bieten unseren Kunden Eventfloristik und begleitende Leistungen, welche auf die individuellen Wünsche der Kunden abgestimmt werden,     z. B. Anfertigung der beauftragten Dekoration und Floristik, Bereitstellung von Mietgegenständen (z. B. Vasen, Kerzenständern), sowie Leistungen zu deren Auf- und Abbau sowie Rücktransport. Der genaue Leistungsumfang der im Einzelfall vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem vom Kunden unterzeichneten Angebot.

(2)  Die im Einzelfall vereinbarten Leistungen erbringen wir zu dem im jeweils unterzeichneten Angebot genannten Termin.

(3)  Auf Wunsch unserer Kunden kümmern wir uns gegen gesonderte Vergütung und im vertraglich vereinbarten Umfang auch um die mit der Eventfloristik verbundene Abstimmung mit anderen Dienstleistern (z. B. Location, Hochzeitsplaner).

 

 

§ 3 Vertragsschluss 

(1)  Im Vorfeld der Erstellung des Angebots führen wir auf Wunsch des Kunden vorab ein kostenloses Beratungsgespräch z. B. persönlich oder telefonisch durch.

(2)  Der Kunde erhält per E-Mail oder Post ein unverbindliches Angebot, dass die vom Kunden für den von ihm angefragten Termin – im einzelnen angefragten Leistungen mit den zugehörigen Preisen auflistet. Die Summe der jeweiligen Einzelpreise ergibt den Auftragswert.

(3)  Das jeweilige Angebot ist für 14 Tage gültig. Läuft diese Bindungsfrist ab, ohne das eine Annahme durch den Kunden erfolgt ist, verliert das Angebot seine Gültigkeit.

(4) Die Annahme durch den Kunden erfolgt mit Unterzeichnung des Angebots und Rückversand an uns (z. B. per Post oder E-Mail).

 

§ 4 Vergütung 

(1)  Der Kunde hat die vertraglich vereinbarte Vergütung an uns (Blumen & so, Hauserweg 2, 82061 Neuried) zu bezahlen.

(2)  Sofern im Angebot aufwandsabhängige Leistungen (z. B. zeitlicher Aufwand für Dekoration vor Ort) ausgewiesen sind, beruhen die im Angebot angegebenen gesamt Aufwände auf Schätzungen, die wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen für vergleichbare Leistungen zugrunde legen. Im Rahmen der Schlussrechnung werden die tatsächlich angefallenen Aufwände abgerechnet.

(3)  Sofern im Angebot Leistungen als von einem Tagespreis abhängig gekennzeichnet sind, werden die am jeweiligen Beschaffungstag maßgeblichen Preise angesetzt.

(4)  Für unsere verbindliche Beauftragung hat der Kunde eine Anzahlung in Höhe von 20% des vereinbarten Auftragswerts zu bezahlen. Die geleistete Anzahlung wird auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.

(5)  Die vertraglich vereinbarte Vergütung wird 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist an uns per Überweisung zu bezahlen.

§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang 

(1)  Die Lieferung der vereinbarten Leistungen erfolgt an den vereinbarten Ort zum vereinbarten Termin.

(2)  Der Kunde hat die Pflicht, die vereinbarten Leistungen selbst entgegenzunehmen oder die Entgegennahme der vereinbarten Leistungen am vereinbarten Ort (z. B. Zugänglichkeit der Location, Kirche) durch einen Bevollmächtigten sicherzustellen.

(3)  Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 6 Anpassung des Auftrags durch den Kunden 

(1)  Der Kunde kann bis zu vier (4) Wochen vor dem vereinbarten Termin den Auftrag in Bezug auf die gewünschten Leistungen (z. B. Anzahl an Gestecken, Blumensorten) anpassen.

(2) Dabei können die vereinbarten Leistungen vom Kunden höchstens in Höhe von 25% des vereinbarten Auftragswerts reduziert werden. Mehrleistungen werden entsprechend der im Angebot vereinbarten Einzelpreise verrechnet. Sofern einzelne Leistungen Tagespreisen unterliegen (z. B. Schnittblumen) werden diese verrechnet.

(3)  Die Vertragsanpassung durch den Kunden hat schriftlich (z. B. per E-Mail) gegenüber uns zu erfolgen.

 

 

§ 7 Warenverfügbarkeit 

(1)  Uns liegt es sehr am Herzen, die Wünsche unserer Kunden bestmöglich zu erfüllen. Die Verfügbarkeit sowie Haltbarkeit der gewünschten Blumen zum vereinbarten Termin können wir jedoch nicht garantieren.

(2)  Sind zum Zeitpunkt des vereinbarten Termins die vom Kunden gewünschten Blumen im handelsüblichen Großhandel nicht oder nicht in der gewünschten Ausführung (z. B. Farbe) oder Menge verfügbar, werden wir den Kunden unverzüglich nach Kenntnis darüber informieren. Sofern eine Abstimmung mit dem Kunden im Einzelfall nicht möglich ist, sind wir berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch einen gleichwertigen Ersatz zu erfüllen.

(3)  Abs. 2 gilt nicht, sofern es sich lediglich um geringfügige Abweichungen bei den gewünschten Blumen (z. B. leichte Farbabweichungen innerhalb gewünschter Farbrichtung) handelt. Geringfügige Abweichungen bei den gewünschten Blumen berechtigen den Kunden nicht zum Umtausch, einer Minderung der vereinbarten Vergütung oder dem Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Mietgegenstände 

(1)  Der Kunde darf die Mietgegenstände nur zu den im Vertrag bestimmten Zwecken benutzen.

(2)  Der Kunde hat die Pflicht, die vereinbarten Mietgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln.

(3)  Der Kunde hat die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände (z. B. Vasen) spätestens am 4. Tag nach dem vereinbarten Veranstaltungstermin an uns zurückzugeben. Dies gilt nicht, sofern der Kunde mit uns die Abholung der Mietgegenstände vereinbart hat.

(4)  Sofern die Rückgabe der Mietgegenstände an uns durch den Kunden nicht spätestens am 4. Tag erfolgt, berechnen wir dem Kunden für jeden weiteren Tag 25% des Mietpreises des jeweiligen Mietgegenstands.

(5)  Vor Rückgabe der Mietgegenstände oder Abholung durch uns, hat der Kunde die Mietgegenstände grob zu reinigen. Bei übermäßig starken Verschmutzungen an den zur Verfügung gestellten Mietgegenständen durch den Kunden, hat dieser uns die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten für die Reinigung zu erstatten.

(6)  Der Kunde haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht entstehen, wenn die zur Verfügung gestellten Mietgegenstände unsachgemäß behandelt oder unzureichend vor Schäden (z. B. durch den Transport, Witterungseinflüsse) geschützt werden. Insoweit haftet der Kunde auch für das Verschulden von Dritten. Gleiches gilt für den Verlust der Mietgegenstände. In diesen Fällen stellen wir dem Kunden den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Mietgegenstands in Rechnung. 

(7) Sofern während der Mietzeit Schäden an den Mietgegenständen oder deren Verlust eintreten, hat der Kunde dies spätestens am Tag nach dem vereinbarten Veranstaltungstermin an uns zu melden. 

§ 9 Stornierung; Kündigung 

(1)  Der Kunde kann den erteilten Auftrag durch eine schriftliche Stornierungsmitteilung an uns stornieren. Für die Mitteilung der Stornierung genügt die Textform (z. B. per E-Mail).

(2)  Im Falle der Stornierung sind vom Kunden die folgenden Stornierungskosten abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungsmitteilung anteilig zum vereinbarten Auftragswert zu bezahlen: 

(a)  Geht die Stornierungsmitteilung des Kunden bis einschließlich sechs Monate vor dem vereinbarten Termin zu, ist die Stornierung kostenfrei.

(b)  Geht uns die Stornierungsmitteilung des Kunden kürzer als sechs Monate, aber länger als drei Monate vor dem vereinbarten Termin zu, hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswerts zu bezahlen.

(c)  Geht uns die Stornierungsmitteilung des Kunden innerhalb des Zeitraums von einschließlich drei Monaten bis länger als eine Woche vor dem vereinbarten Termin zu, hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 80% des vereinbarten Auftragswerts zu bezahlen.

(d)  Geht uns die Stornierungsmitteilung des Kunden einschließlich eine Woche vor dem vereinbarten Termin oder kürzer zu, hat der Kunde Stornierungskosten in Höhe von 95% des vereinbarten Auftragswertes zu bezahlen.

(3)  Dem Kunden ist es ausdrücklich gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden im Einzelfall nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Desgleichen steht es uns frei einen höheren Schaden nachzuweisen.

(4)  Die sich aus Abs.2 ergebenden Stornierungskosten werden mit der geleisteten Anzahlung verrechnet.

(5)  Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Aufnahmen für Marketingzwecke 

Nach Absprache mit dem Kunden sowie den beteiligten Dienstleistern (z. B. Location), ist es uns erlaubt, Foto- und/oder Videoaufnahmen von der fertiggestellten Blumendekoration sowie den Mietgegenständen am Ort des Events für eigene Marketingzwecke (z. B. Werbung auf Instagram, unserer Webseite) anzufertigen. Personen werden auf diesen Foto- und/oder Videoaufnahmen nicht ohne gesonderte Einwilligung der Betroffenen erkennbar sein. 

§ 11 Gewährleistung 

(1) Wir haften für Mängel der vereinbarten vertraglichen Leistungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. 

(2) Schäden an der gelieferten Ware, die auf eine unsachgemäße Behandlung durch den Kunden zurückzuführen sind, berechtigten diesen nicht zum Umtausch, einer Minderung der vereinbarten Vergütung oder dem Rücktritt vom Vertrag. 

§ 12 Haftung 

(1)  Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2)  Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3)  Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4)  Die sich aus Abs.1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen haben. Das gleiche gilt, soweit wir und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Werkes getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 13 Eigentumsvorbehalt 

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die gelieferten Waren in unserem Eigentum. 

§ 14 Schlussbestimmungen 

(1)  Auf Verträge zwischen uns und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2)  Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns München.

(3)  Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.